Nichtraucherschutz in unserer Kirchengemeinde.

 

# Bitte rauchen Sie nicht auf dem Gelände der Kirchengemeinde und nehmen Sie Rücksicht auf die Patienten des benachbarten Marienkrankenhauses.

 

Wissenschaftlich eindeutig bewiesen ist auch die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens. Der Gesetzgeber hat dieser Erkenntnis Rechnung getragen und verpflichtet den Arbeitgeber, nichtrauchende Beschäftigte vor den Gefahren des Passivrauchens wirksam zu schützen (§ 5 ArbStättV).

 

Rauchen stellt eine der größten Gesundheitsgefährdungen dar: Jährlich sterben ungefähr 140.000 Personen in Deutschland an tabakbedingten Krankheiten, vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber auch Lungenkrebs und anderen Krebsarten, die durch Rauchen begünstigt werden.

 

In unserer Kirchengemeinde gilt ein generelles Rauchverbot. Es dient dem allgemeinen Nichtraucherschutz vor gesundheitlicher Gefährdung und Belastung durch Passivrauchen. Es gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen, auf allen Gängen, in Gemeindehaus, der Kirche, dem Pfarrhaus, dem Kindergarten, auf allen Toiletten, in allen Lehr- und Unterrichtsräumen, im Sanitätsraum, in Aufenthalts- und Pausenräumen, in Dienstfahrzeugen…

 

Rauchen ist nur im Außenbereich in dem hierfür vorgesehenen Unterstand gestattet.

 

Bei Besprechungen, Konferenzen und ähnlichen dienstlichen Veranstaltungen gilt ebenfalls ein uneingeschränktes Rauchverbot. Die Sitzungsleitung kann Rauchpausen anbieten, sollte dies von der Mehrheit der Raucher erwünscht sein. Vorhandene Aschenbecher werden entfernt bzw. außer Funktion gesetzt.

 

Alle Vorgesetzten tragen in ihrem Verantwortungsbereich dafür Sorge, dass die Regelungen dieser Vereinbarung bekannt gemacht werden und die Umsetzung sichergestellt wird.

 

St. Joseph, Kassel

Stefan Krönung, Pfr. 

Projekt 2014