Nach Weisung des Amtsgerichtes oder der Bewährungshilfe ist es möglich bei uns in und um die Kirche St. Josph Sozialstunden (gemeinnützige Arbeitstunden) abzuleisten.
Wir haben seit Jahren Erfahrung damit und sind den Menschen danbkar, die zwischen 1000 und 1500 Stunden im Jahr Einsatzzeit bei uns verbringen und unsere Arbeit für Menschen in Not unterstützen.
Auskunft geben
Stefan Krönung oder Martin Gerstel im Sozialbüro (Donnerstag 10.30 Uhr - Tel. 0561.83459) - Kontaktformular
Rechtsgrundlage
Sozialstunden sind eine Form der Auflage, welche ein Richter auswählen kann, "um der Genugtuung für das begangene Unrecht zu dienen." (§56 StGB)
In Form eines Bewährungsbeschlusses wird durch das Gericht bekannt gegeben, an welche Einrichtung sich der Delinquent für die Ableistung seiner Auflage (sprich Sozialstunden) wenden soll.
Ablauf
Zunächst ist eine Kontaktaufnahme mit unserem Sozialbüro (Donnerstags 10.30 Uhr) zwecks Terminvereinbarung notwendig (persönlich, schriftlich oder telefonisch).
Eine Bewerbung mit Lebenslauf ist erforderlich.
In einem ersten gemeinsamen Gespräch werden Fragen erörtert, Vereinbarungen getroffen und Organisatorisches geklärt. Ebenfalls wird geklärt, in welcher Form die Stunden geleistet werden, hierfür
bieten wir ein weites Tätigkeitsfeld. Nach erfolgreicher Ableistung der Sozialstunden wird das zuständige Amtsgericht oder die Bewährungshilfe schriftlich darüber informiert und erhält einen
abschließenden Bericht.
Anerkannte Stelle für Sozialstunden
Bezüglich der Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden ist die Sozialkirche St. Joseph im Landkreis sowie beim Jugendamt der Stadt Kassel offiziell registriert.
Die "Einsatzstellendatenbank" der Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft Kassel umfasst etwa 340 gemeinnützige Einrichtungen.
Wir bescheinigen nach Vorstellungsgespräch und Klärung offener Fragen zum Einsatz in unserer Kirchengemeinde die tatsächlich abgeleisteten Arbeitsstunden. Krankheitszeiten und sonstige - auch entschuldigte - Fehlzeiten sind nicht anrechenbar.
Die allgemeine Lebens- und Sozialberatung der Caritas ist übers Internet erreichbar.
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Auskunft und persönliche Vorstellung:
Stefan Krönung oder Martin Gerstel im Sozialbüro (Donnerstag 10.30 -12 Uhr) - Kontaktformular
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass für die Ableistung gemeinnütziger Arbeit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird und Fahrtkosten sowie ggf. anfallende Kosten für Arbeitskleidung nicht erstattet werden.